AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Laura Sander (#KarriereStrategin), Tintengraben 8, 30177 Hannover

Präambel: Coaching-Verständnis

Coaching ist eine individuelle, prozessbetonende Beratungsform zur Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Personen. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient/Coachee und Coach ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbstreflexion und -wahrnehmung, -bewusstsein, -wertgefühl sowie -verantwortung des Coachees. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Coachee als Prozessbegleitender zur Verfügung. Der Coachee ist bereit und offen dafür, seine Werte zu hinterfragen, sich mit seiner eigenen Person und Situation auseinanderzusetzen sowie eigenes Verhalten zu verändern.

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

3. Mitwirkung des Klienten
4. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
5. Preise und Honorierung
6. Zugang zur Coachingplattform
7. Zahlungsmodalitäten
8. Eigentumsvorbehalt und Abnahme
9. Garantie und Gewährleistung
10. Kündigung und Rückforderungen

11. Haftung
12. Vorträge / Workshops / Beratungen
13. Schweigepflicht und Vertraulichkeit bei Coaching und Beratungen
14. Speicherung des Vertragstextes und Rechnungsstellung

15 Salvatorische Klausel
16. Schlussbestimmungen

 1 Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Laura Sander (#KarriereStrategin) – nachfolgend Karriere-Coach – genannt und dem Kunden/Coachee/Klienten (nachfolgend „Klient“) abgeschlossenen Verträge, wenn nicht anders bestimmt in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coachs durch
schlüssiges Handeln annimmt und sich an den Karriere-Coach zum Zwecke des Coachings wendet.
Der Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen;
insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Karriere-Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können.
In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coachs für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Der Karriere-Coach schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem/der Auftraggeber*In. Der/die Auftraggeber*in schuldet dem Karriere-Coach die Zahlung der Vergütung/des Honorars.

1.2. Sie erreichen mich für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter coaching@laura-sander.de

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.4. Abweichende Bedingungen des Klienten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Karriere-Coach stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1 Die Darstellung der Coaching-Produkte & Online-Kurse stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen auf den Websites des Karriere-Coaches haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

Auf Anfrage des Auftraggebers wird für Karriere-Coaching-Dienstleistungen ein individuelles Angebot erstellt. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen.
Ein Vertrag kommt sodann zustande, wenn eine schriftliche Annahme dieses Angebots beim Karriere-Coach eingeht. Sollte für die auf der Internetseite dargestellten Produkte das Bestellformular durch den Auftraggeber genutzt werden, erhält er zunächst eine Bestellbestätigung. Diese stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung UND Eingang der Anzahlung zustande.

2.2 Der Karriere-Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des lösungsorientierten Coachings beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet.

3. Mitwirkung des Klienten
3.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Coach ist jedoch berechtigt, das Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.
3.2 Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit.
3.3 Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

4. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4.1. Der Klient kann aus dem Coaching-Angebot und Kursen des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Anmeldeformulare anfragen.

4.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig buchen] gibt der Klient einen verbindlichen Antrag zum Kauf ab. Im Bestellvorgang sind die notwendigen Angaben mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet und der Klient wird über die Zustimmung der Datenschutzbestimmungen informiert.

4.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag bzw. Coachingvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 5 Tagen an den Klienten übergeben oder den Zugang ermöglicht hat (mit einer zweiten E-Mail), ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder die Zusendung der Rechnung bestätigt hat.

4.4. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt.

Sollten Coaching-Termine vereinbart werden, beginnen diese erst zu laufen bzw. werden diese erst verbindlich, mit beiderseitiger Unterschrift des Coachingvertrags, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber gegebenenfalls zu beschaffenden Informationen, Genehmigungen, Freigaben oder Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

5. Preise und Honorierung
Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.1 Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Karriere-Coach und Klient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste (der Website, dem Vertrag oder dem Flyer zu entnehmen) aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.
5.2 Die Honorare sind jeweils nach Paketpreis bzw. Coaching vom Klienten bar oder per
Überweisung oder wenn vereinbart auch anderweitig innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Der Klient erhält eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.3 Sollte ein fest vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde oder der Klient (z.B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert ist.

6. Zugang zur Coachingplattform
6.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt der Zugang zur Coachingplattform nach Eingang des Rechnungsbetrages.

6.2 Bei Zugangsverzögerungen zur Coaching-Plattform aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. die Beibringung von Informationen, Genehmigungen, Freigaben, Einverständniserklärungen o. a.) kann der Karriere-Coach nicht haftbar gemacht werden.

7. Zahlungsmodalitäten
7.1. Der Klient wird über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel in einer gesonderten E-Mail und/oder in der Auftragsbestätigung mit den Vertragsdokumenten unterrichtet.

7.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

7.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

7.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

7.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

7.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Klient kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

Lieferleistungen und Vergütung/Honorar werden durch das Angebot des Karriere-Coaches oder die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, gilt:

Die Rechnungsstellung erfolgt 50% Abschlagszahlung im Voraus – Schlussrechnung nach Abnahme – nach der gültigen Preisliste des Karriere-Coaches bzw. des individuell mit dem Klienten vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

Wenn Paket-Preise für das Coachingangebot vereinbart sind, erfolgt die Zahlung im Voraus.

Nach Eingang des Rechnungsbetrages beim Karriere-Coach und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Karriere-Coach ausgeführt. Ist der Klient mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Karriere-Coach vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Klient spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 2-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

Bei Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entsteht dem Karriere-Coach durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Sollten keine Stundensätze vereinbart sein, gilt ein Stundensatz i.H.v. 100,00 € netto.

7.7 Dem Karriere-Coach ist es gestattet, Schutzrechte für die durchgeführte Leistung anzumelden. Für eine solche Schutzrechtsanmeldung besteht keine Pflicht gegenüber dem Auftraggeber. Auch wenn die Leistungen des Karriere-Coaches nicht schutzfähig oder auch eintragungsfähig sind, gelten sie als vertragsmäßig ausgeführt.

7.8 Kommt es durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zu Leistungsverzögerungen durch den Karriere-Coach, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen, als wären die Leistungen vertragsgemäß ausgeführt worden.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Abnahme

8.1.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet einen Online-Kurs innerhalb von drei Tagen nach Zugang oder Workshoptag abzunehmen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wurde. Bei Abnahme des Online-Kurses ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu überprüfen und dem Karriere-Coach Abweichungen umgehend mitzuteilen.

8.1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Endprodukt innerhalb von drei Tagen nach Zugang abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Liefergegenstand mit den grundlegenden Vereinbarungen übereinstimmt, wenn die Abnahme nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird der Karriere-Coach diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefergegenstand bzw. das Endprodukt zur erneuten Abnahme vorbringen.

8.1.3 In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Endprodukt nutzt oder bezahlt.

8.1.4 Nach Abnahme des Liefergegenstandes bzw. Endproduktes durch den Auftraggeber sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor.

8.2 Annahme, Erfüllungsort

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von drei Tagen anzunehmen, wenn er nicht unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist. Bleibt der Auftraggeber mit der Annahme der Arbeit länger als drei Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Karriere-Coach nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

Der Erfüllungsort ist Geschäftssitz des Karriere-Coaches oder ein angemieteter Seminar-/Coachingraum im Raum Hannover.

8.3 Markenrechte / Eigentumsvorbehalt / Vorbehalt von Nutzungsrechten

Der Auftraggeber erwirbt die erforderlichen zeitlich beschränkten Nutzungsrechte des vom Karriere-Coaches angefertigten Online-Kurses entsprechend dem vereinbarten Verwendungszweck.
Die Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des vom Karriere-Coach angefertigten Online-Kurses, Weiterübertragungen der Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich untersagt. Ebenso darf der Auftraggeber keine Teile des Online-Kurses (z.B. Bilder, Videos) soweit diese die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen und vom Karriere-Coach gestellt wurden, nutzen oder ändern. Für eben genannte Änderungen oder Erweiterungen des Nutzungsrechts kann sich der Auftraggeber ausdrückliche Zustimmung des Karriere-Coaches einholen. Der Karriere-Coach behält sich vor, an diese Zustimmung von einer angemessenen Vergütung abhängig zu machen.

Sollte der Karriere-Coach für die Erstellung des Auftragsgegenstandes Werke nutzen, die Rechte Dritter betreffen, verpflichtet sie sich, die entsprechenden Nutzungs-, Verwertungsrechte oder andere Zustimmungen Dritter, soweit erforderlich, im eigenen Namen für den vereinbarten Nutzungsumfang einzuholen. Dies gilt nicht für Informationen, Vorgaben, Unterlagen oder anderen Werken, die dem Karriere-Coach vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden. Insoweit muss der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungs-, Verwertungsrechte oder andere Zustimmungen Dritter, soweit erforderlich, im eigenen Namen für den vereinbarten Nutzungsumfang einholen.

Der Auftraggeber hat die Kontrollpflicht, dass alle nötigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32 a UrhG beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Garantie und Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Produkt nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Buchungsvorgangs informiert.

9.3 Gewährleistung und Haftung bei Coachingdienstleistungen

Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet der Karriere-Coach nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Karriere-Coach nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikt sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.

Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

10. Kündigung und Rückforderungen
Der Vertrag für die reinen Coachingstunden kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4). Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

11. Haftung
11.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

11.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

11.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

11.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

11.6 Haftungsausschluss

Der Karriere-Coach ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird sie mit einer solchen Kontrolle beauftragt, hat der Auftraggeber die daraus resultierenden Gebühren und Kosten zu tragen.

Die in der vereinbarten Arbeit eventuell enthaltenen Sachaussagen des Auftraggebers über Produkte und Leistungen, die von ihm vor- oder freigegeben wurden, muss der Karriere-Coach nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.

12. Vorträge / Workshops / Beratungen 

(1)   Vertrag:
Der Auftrag gilt als angenommen, sobald der Auftraggeber das Angebot angenommen und den Termin bestätigt hat. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Karriere-Coach. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Ein Briefinggespräch mit den Referenten/Workshopleitern kann telefonisch/via Zoom stattfinden.

(2)   Rechnungsstellung und Fälligkeit:
Nach Leistungserbringung erhält der Auftraggeber eine Rechnung, die sofort nach Erhalt fällig wird. Bei Workshops wird in der Regel eine Anzahlung von 50% vereinbart. Die Bedingungen sind dem jeweiligen Abgebot zu entnehmen. 

(3)   Reisekosten:
Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit der Karriere-Coach einen Vortrag/Workshop wahrnehmen kann. Erfolgt die Anfahrt nicht vom Wohnort aus, die Rückfahrt nicht zum Wohnort und entstehen in dieser Folge höhere Reisekosten als vom Wohnort aus, so ist dies mit dem Veranstalter abzustimmen. Der Karriere-Coach reist in der Regel mit der Bahn an. Bei Zugfahrten bucht der Karriere-Coach die 1. Klasse (mit Sparpreis). Bei Anreise mit dem Pkw wird eine Pauschale von 0,50 Euro pro Kilometer berechnet. Zu den Reisekosten zählen auch Übernachtungskosten und Spesen, soweit der Karriere-Coach wegen des Vortragstermins eine Anreise oder Abreise am Vortragstag zu normalen Geschäftszeiten nicht möglich ist, oder der Auftraggeber einen längeren Aufenthalt wünscht.

(4)   Externe Kosten:
Etwaige externe Kosten für Catering, Raummiete, zusätzliche Experten, etc., die mit der Realisierung von Wortshops und anderen beraterischen Leistungen verknüpft sind, sind nicht inbegriffen, insofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ist. Bei Abwicklung der externen Kosten wird eine Handling-Fee von 20 % erhoben. Dem Vertragspartner wird freigestellt, ob die externen Kosten über ihn oder über den Karriere-Coach abgewickelt werden. Der Karriere-Coach wird dem Vertragspartner im Vorfeld der Projektrealisierung eine Schätzung über die Höhe der externen Kosten übermitteln.

(5)  Technische Voraussetzungen:
Der Karriere-Coach trifft rechtzeitig vor dem Vortrag/Workshop (in der Regel eine Stunde vorher) ein und wird mit einem vom Veranstalter beauftragten und anwesenden Techniker/Verantwortlichen eine Technikprobe durchführen. Sie nutzt ihren persönlichen Laptop (Microsoft). Sie benötigt einen Beamer mit möglichst hoher Auflösung und hoher Lichtstärke, eine für die Teilnehmerzahl und Saalgröße geeignete Leinwand, ein bewegliches Mikrofon (Ansteck-Mikrofon oder Headset) und ein Pult oder Tisch für den Laptop.

(6)   Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Bei einer Stornierung eines Vortrags bis drei Monate vor dem Veranstaltungstermin werden 20 % des Honorars berechnet, bis einen Monat vorher 50 %, bis eine Woche vorher 90 %, danach 100%.

Bei einer Stornierung von Workshops und anderen beraterischen Leistungen wird der volle Honorarpreis fällig.
Bei einer Verschiebung von Workshops und anderen beraterischen Leistungen bis drei Monate vor dem Veranstaltungstermin werden für den neuen Termin zusätzlich 20 % des Honorars berechnet, bis einen Monat vorher 50 %, bis eine Woche vorher 100 %. Bei einer Verschiebung von Terminen von Workshops wird das Honorar zum ursprünglich vereinbarten Termin fällig. Die Realisierung kann zu einem späteren Termin erfolgen, allerdings muss dieser in den folgenden drei Monaten sein, ansonsten erlöschen die Ansprüche.

(7)   Änderungsvorbehalt des Auftragnehmers:
Unplanmäßige Änderungen (wegen Krankheit des Karriere-Coaches, höhere Gewalt oder Tod eines nahen Angehörigen) behalte ich mir vor. In diesem Fall verpflichtet sich der Karriere-Coach, die Einwilligung des Auftraggebers vorausgesetzt, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Selbstverständlich werde ich Sie über notwendige Änderungen unverzüglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, werden bereits gezahlte Kosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

13. Schweigepflicht und Vertraulichkeit bei Coaching und Beratungen

Der Karriere-Coach und Auftraggeber gleichermaßen werden alle vom jeweils anderen überlassene Informationen, einschließlich Unterlagen, Geschäftsvorgänge, Betriebsgeheimnisse, Vergütung sowie alle Vertragsinhalte mit der verkehrsüblichen Sorgfalt vertraulich behandeln und ohne vorherige Abstimmung weder ganz noch teilweise Dritten mitteilen oder zugänglich machen und sie nur für diejenigen Zwecke benutzen, zu denen sie übermittelt wurden.

13.1 Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der
festgelegten Beratung bzw. des Coachings zu verwenden.

13.2 Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
13.3 Der Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich des Coachings und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.
13.4 Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder elektronische
Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei jederzeit zu; er kann die Herausgabe dieser Handakte aber nicht verlangen. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

14. Speicherung des Vertragstextes und Rechnungsstellung


Der Verkäufer sendet dem Klienten eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Buchung, erhält der Klient ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Die Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben: Vollständiger Name und Anschrift des Coachs, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang des Coachings, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Coachingvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Coachingvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

16. Schlussbestimmungen


16.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.2. Vertragssprache ist deutsch.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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